Die Flurkarte

Wir erläutern Ihnen die Einzelheiten!

Die Flur- oder Liegenschaftskarte spielt eine wichtige Rolle für das Grundbuch, sie fugiert nämlich als amtliche Vorlage - und das aus gutem Grund. Sie finden die unterschiedlichsten Informationen zu allen Flurstücken in diesen Dokumenten: angefangen bei den Besitzverhältnissen und Nutzungsrechten bis hin zu eventuellen Belastungen. Als Dienstleister besorgen wir Ihnen eine aktuelle Flurkarte, wenn Sie ein berechtigtes Interesse belegen können. Hier alle Details, die Ihnen die Handhabung der Flurkarte erleichtern.

Die Flurkarte: unverzichtbar bei Immobiliengeschäften

Die beim Liegenschaftskataster geführte Flurkarte erfasst die relevanten Daten zu allen Flurstücken - und zwar flächendeckend. Dazu zählen nicht nur Größe und Lage, sondern eine ganze Menge mehr an Informationen, die vor allem bei Immobilientransaktionen unverzichtbar sind. So benötigen die Eigentümer beispielsweise eine amtliche Flurkarte als Lageplan, wenn sie einen Bauantrag stellen oder das Grundstück teilen lassen wollen, denn hier sind alle Grundstücksgrenzen enthalten. Diese Angaben sind darüber hinaus wichtig, wollen Sie eine Immobilie bewerten lassen. Warum das so ist, erfahren Sie im Folgenden.

1. Wie ist eine Flurkarte aufgebaut?

Im Prinzip stellt die Flurkarte Liegenschaften aus der Vogelperspektive dar: Die Draufsicht enthält Straßen, Gebäude und Flurstücke - und das in nummerierter Form für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik. Jedes einzelne Flurstück erhält also eine Nummer - die sogenannte Flurstücksnummer, wobei ein Grundstück durchaus auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Die Grundstücksgrenzen sind amtlich vermessen und auf der Flurkarte entsprechend vermerkt. Mit diesem amtlichen Register, das das Grundbuch ergänzt und als verbindlich gilt, sollen die Eigentumsverhältnisse geschützt werden. Gleichzeitig wird die Nutzungsart des jeweiligen Grundstücks explizit ausgewiesen.

2. Welche Daten lassen sich einer Flurkarte entnehmen?

Das ist eine ganze Menge, wie zum Beispiel:

  • der Blattrahmen mit der Flurstücksnummer des jeweiligen Grundstücks
  • die genaue Bezeichnung einer Gemarkung
  • der Maßstab und Ersteller der Zeichnung, also Landkreis, Gemeinde oder Stadt
  • die Art der Nutzung des Grundstücks oder der Flurstücke wie Gewerbe oder Wohnen
  • die Flurstücke und -nummern sowie deren Begrenzungen - also Parzellen
  • die Grenzen der Gemeinde und die Gemarkung
  • eventuell auf den Flur- bzw. Grundstücken vorhandene Bauwerke
  • die Merkmale der Bodenschätzung
  • eventuell auch Böschungen, Bepflanzungen, Hecken, Zäune und die Vermessungspunkte

3. Was ist unter den Begriffen Flur und Flurstück zu verstehen?

Im Prinzip können Sie die Begriffe synonym verwenden. Als Flur werden heutzutage in der Regel nur noch landwirtschaftlich genutzte Flächen bezeichnet.

4. Gibt es einen Unterschied zwischen Flurkarte und Bebauungsplan?

Ja, auf jeden Fall, hier muss eine klare Abgrenzung gezogen werden: Auch, wenn auf der Flurkarte als Katasterauszug Bauwerke abgebildet werden, dann handelt es sich bei einem Bebauungsplan doch um ein ganz anderes Dokument. Dieses können Sie nämlich auch ohne berechtigtes Interesse einsehen, stellt es doch lediglich die Art und Weise einer möglichen Bebauung von bestimmten Grundstücken inklusive der freizuhaltenden Flächen dar.

5. Was ist dann der Lageplan?

Dabei handelt es sich in der Regel um die Zeichnung eines Objektes, der relevanten Umgebung und der Maßstabszeichnungen. Den amtlichen Lageplan benötigen sie für einen Bauantrag, er zählt laut Bauordnung zu den einzureichenden Unterlagen.

6. Wo und zu welchem Preis kann ein Katasterauszug beantragt werden?

Mit einem Wort: bei uns! Als Dienstleister nutzen wir modernste Technologien, um Ihnen innerhalb von 24 Stunden die gewünschten Dokumente auszufertigen. Nutzen Sie einfach unseren bewährten Bestellvorgang: Schritt für Schritt geben Sie dazu alle zur Auslieferung notwendigen Informationen ein, wir haben dieses Procedere natürlich für Sie so vereinfacht, dass Sie mit Sicherheit zurechtkommen werden. Sobald wir alle Prüfungen durchgeführt haben, laden wir Ihnen den gewünschten Auszug in Ihr Kundenkonto hoch. Sie haben dann also die Wahl: Sie können die Datei direkt weiterleiten, aber auch ausdrucken und mit den Unterlagen weiterarbeiten.

Der Katasterauszug: geballte Informationen rund um ein Flurstück

Auch diese Dokumente erschließen sich nicht gleich auf den ersten Blick - vor allem die Fülle an Informationen kann verwirren. Nutzen Sie jedoch unsere Erklärungen, werden Sie recht schnell mit der Flurkarte zurechtkommen. Mit unserer Dienstleistung wenden wir uns an alle Interessierten, die ihre Unterlagen schnell, unkompliziert und vor allem zeitgemäß beziehen wollen. Sie werden sehen, wie einfach die Bestellung unter dem Strich ist - jeder Punkt ist im Prinzip selbsterklärend. Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, ob Sie eine Flurkarte beantragen dürfen, oder ob Sie die benötigten Informationen überhaupt in diesem Dokument finden, dann stehen Ihnen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite - rufen Sie uns einfach an!