Grundbuchauszug anfordern

Wir zeigen Ihnen den direkten Weg zum Dokument!

Einfach den aktuellen Grundbuchauszug anfordern, ohne dazu das Haus verlassen, umständliche Anträge stellen und ewig darauf warten zu müssen - das ist keineswegs zu viel erwartet: Als Dienstleister stellen wir genau das sicher. Wir wissen, dass es oft genug schnell gehen muss. Wer hat schon Zeit, wenn eine weitreichende Entscheidung getroffen werden muss? Nutzen Sie daher diese Anleitung - wir haben Ihnen alle Schritte genau dargestellt.

Grundbuchauszug anfordern: Dafür gibt es gute Gründe!

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, allerdings dürfen Sie nur einen Grundbuchauszug zu einem bestimmten Grundstück anfordern oder Einsicht nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben - das trifft auf Privatpersonen ebenso zu wie auf Institutionen und Behörden. Und das hat einen guten Grund: Die eingetragenen Personen sollen geschützt werden, denn die vermerkten Informationen erlauben Rückschlüsse auf die Vermögensverhältnisse, wenn beispielsweise Hypotheken oder Grundschulden vermerkt sind.

Deswegen können Sie nur einen Grundbuchauszug anfordern, wenn

  • Sie Besitzer des jeweiligen Grundstücks sind oder vom Besitzer bevollmächtigt wurden,
  • wenn Sie das Grundstück geerbt haben,
  • wenn Sie als Mieter sicherstellen wollen, dass Ihr Vermieter wirklich der Immobilieneigentümer ist,
  • wenn Sie ein Grundstück kaufen, dafür einen Vorvertrag abschließen wollen und Sie deswegen durch die Einsicht klarstellen wollen, dass der mit Ihnen verhandelnde Verkäufer auch wirklich dazu berechtigt ist,
  • wenn Ihr Grundstück an das relevante Grundstück angrenzt und Sie dazu Einzelheiten wissen wollen,
  • wenn Sie das Grundstück oder die darauf befindlichen Bauwerke als Sicherheit für einen Kredit abtreten oder als Bank anerkennen wollen,
  • wenn Sie als Gläubiger eine Vollstreckung gegen den Eigentümer betreiben wollen.

Selbstverständlich können auch Immobilienmakler sowie Gerichte, Behörden und Notare oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit berechtigten Interesse einen Grundbuchauszug anfordern. Das Grundbuchamt wird dann ermessen, ob diesem Anliegen stattgegeben wird. Bei Bedarf wird die Einwilligung des Eigentümers angefordert, wie beispielsweise vor dem Abschluss eines Vorvertrages. In der Regel reicht aber der Nachweis des berechtigten Interesses aus.

Grundbuchauszug anfordern - so gehen Sie vor

Das mag auf den ersten Blick kompliziert klingen, aber wir haben Ihnen die Beantragung komfortabel erleichtert. So können Sie Schritt für Schritt alle Formalitäten erledigen:

1. Wählen Sie das gewünschte Produkt aus.

Zum einen können Sie bei uns einen Grundbuchauszug anfordern, zum anderen auch einen Katasterauszug - klicken Sie einfach das Produkt Ihrer Wahl an. Füllen Sie nun das Formular mit den Details zum jeweiligen Grundstück aus, also

  • die genaue Anschrift
  • das Geburtsdatum und den Geburtsnamen des Eigentümers - sofern Ihnen diese vorliegen
  • die Flurstücks- und Blatt-Nummern - sofern Ihnen diese vorliegen
  • Ihr berechtigtes Interesse - dafür haben wir Ihnen eine Vorauswahl hinterlegt
  • die Variante - beglaubigt oder nicht beglaubigt

2. Geben Sie ihre persönlichen Daten ein und laden Sie die relevanten Dokumente hoch.

Nun sind Ihre persönlichen und die Kontaktdaten bzw. die Ihres Unternehmens, Ihrer Behörde oder Ihrer Institution gefragt. Darüber hinaus können Sie per Mausklick hochladen, die Sie benötigen, um einen Grundbuchauszug anfordern wollen:

  • die Kopie Ihres Personalausweises
  • den Nachweis über eine Erbschaft
  • die Vollmacht des jeweiligen Eigentümers
  • den gültigen, vollstreckbaren Titel gegen den jeweiligen Eigentümer
  • den Beleg über ein eingeräumtes Recht

Nun müssen Sie nur noch die hinterlegten AGBs per Klick akzeptieren, dann kann es zur nächsten Seite weitergehen.

3. Legen Sie die Liefer- und Rechnungsadresse sowie die Versandart fest.

Geben Sie uns einfach bekannt, ob Liefer- und Rechnungsadresse übereinstimmen - oder nicht. Selbstverständlich halten wir uns an Ihre Vorgaben - das bezieht sich auch auf die Art des Versands: Sie können zwischen einer E-Mail oder dem Postversand wählen, für den wir dann jedoch einen Aufschlag berechnen müssen.

4. Kontrollieren Sie die Übersicht und legen Sie die Zahlweise fest.

Zunächst listen wir Ihnen die relevanten Daten noch einmal auf, sodass Sie diese in Ruhe prüfen können. Dann können Sie festlegen, welche Bezahlart Sie nutzen wollen. Wir haben für Sie komfortable Wege ausgewählt, die für alle Beteiligten maximale Sicherheit gewährleisten. Den genauen Rechnungsbetrag finden Sie ebenso auf dieser Seite. Stimmt alles, reicht ein Klick, um den Grundbuchauszug anfordern zu können - so verstehen wir Service.

Grundbuchauszug anfordern: einfach, unkompliziert und absolut sicher

Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu den Dokumenten zu erleichtern, die Sie für viele Vorhaben benötigen - den Grundbuchauszug und den Katasterauszug. Nach unserer Erfahrung dauert die Bearbeitung auf herkömmlichem Wege sonst einfach zu lange. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Dokumente in digitaler Form zur Verfügung, sodass Sie innerhalb von 24 Stunden auf alles zugreifen können. Sollten Sie noch Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns - wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.